Tauschregeln des ZeitTausch-Rings (ZTR) Ingolstadt-Eichstätt
Stand 10.2010
0. Selbstverständnis
Für den ZTR gilt das „Positionspapier der deutschen Tauschsysteme“ von 1999, das unter www. zeittauschring.de/tr-positionen.doc in vollständiger Fassung zu finden ist. Hier folgt ein Auszug:
„Deutsche Tauschsysteme wollen:
- die soziale Kompetenz des/der Einzelnen und damit Eigenverantwortlichkeit und Selbsthilfe sowie kommunikatives Handeln unterstützen
- soziale Netze und Nachbarschaften, solidarisches Engagement und Gemeinschaft fördern
- eine gerechtere Verteilung von Arbeit und Werten erreichen, neue Arbeitsformen erproben, Arbeit neu bewerten
- alternatives Wirtschaften testen, lokale Ökonomie fördern und ökonomisches Umdenken anregen
- mehr Unabhängigkeit von Arbeitsmarkt und Geld erlangen - eine neue Kultur des Gebens und Nehmens aufbauen
- neue Konsummuster und Lebensstile im Sinne der "Agenda 21" entwerfen.“
1. Was und wie
Im ZTR werden Leistungen und Waren getauscht, geliehen und geschenkt. Diese Aktionen erfolgen grundsätzlich in Verrechnungseinheiten Ausnahmen bestehen hinsichtlich gewerblicher Angebote (siehe Punkt 12) sowie für evtl. anfallende Material- und /oder entstandene Fahrkosten. Diese Kosten sind von den Tauschpartnern vor den Aktionen gemeinsam festzulegen. An Leistungen wird nur angeboten, was jemand gut und gerne ausführt.
2. Verrechnungseinheit
Als Verrechnungseinheit dient der Donautaler. Ein Donautaler entspricht 6 Minuten,
10 Donautaler somit einer Stunde Lebenszeit.
3. Frei und Gleich
Der ZTR ist nicht gewinnorientiert und politisch und konfessionell neutral. Sämtliche Aktionen (Tauschen, Leihen, Schenken) der Mitglieder erfolgen frei, das heißt ohne Zwang.
Leistungen werden nicht nach ihrer Art, sondern nach dem erbrachten Zeitaufwand bewertet. Lebenszeit ist also gleichwertig!
4. Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich bereit erklärt, die Tauschregeln einzuhalten. Die Mitgliedschaft beginnt nach Erhalt der unterzeichneten Beitrittserklärung und mit der Zuteilung einer Mitgliedsnummer durch die Verwaltung.
Um das Zeit-Konto nicht gleich zu belasten, wird der monatliche Verwaltungsbeitrag von 5 DT erst nach dem 1. Tauschgeschäft fällig. Mit dem 1. Tauschgeschäft beginnt auch die 6-monatige "Einstiegsphase", in der das Zeit-Konto nicht überzogen werden darf.
In besonderen und vom Orgateam zu genehmigenden Ausnahmefällen, wie längerer Krankheit, vorübergehender beruflicher Versetzung o.ä. ist eine auf maximal 12 Monate befristete Umstellung in eine „ruhende Mitgliedschaft“ möglich. In diesem Status wird ebenfalls nur der Euro-Beitrag fällig und das Zeit-Konto ist „eingefroren“. Eine Re-Aktivierung ist jederzeit möglich und erfolgt im Falle eines getätigten Tauschgeschäfts automatisch, ansonsten spätestens nach 12 Monaten.
Ist es dem Mitglied danach nicht möglich wieder aktiv zu werden,
bieten wir ihm alternativ zum Austritt auch den Wechsel in den Status eines Fördermitglieds an. In beiden Fällen muss das Konto ausgeglichen sein.
„Fördermitglieder“ zahlen ausschließlich die Euro-Gebühren und haben kein Zeit-Konto. Eine Rückversetzung aus dem Fördermitgliedsstatus in eine aktive Mitgliedschaft ist frühestens nach 12 Monaten und für eine Mindestdauer von 12 Monaten möglich.
Will ein Mitglied aus dem ZTR austreten, so ist dies unter folgenden Bedingungen möglich:
- Der Austritt muss dem Vorstand oder der Buchungsstelle schriftlich mitgeteilt werden und erfolgt zum Jahresende. Vor und während der Einstiegsphase kann er jederzeit erfolgen.
- Das Konto muss auf Null gebracht worden sein.
Schwere Verstöße der TeilnehmerInnen gegen die Tauschregeln haben den sofortigen Ausschluss zur Folge. Der Vorstand behält sich vor, andere Tauschringe hiervon in Kenntnis zu setzen.
5. Konten
Jedes Mitglied erhält ein Tauschkonto unter seiner Mitgliedsnummer. In der Einstiegsphase, deren Dauer vom Orgateam festgelegt wird, kann das Konto nicht über die monatlichen Gebühren hinaus überzogen werden. Es gibt weder Guthaben- noch Sollzinsen. Der Verrechnungsrahmen beträgt 300 Donautaler für Soll und Haben. Über höhere Limits entscheiden der Vorstand und die Buchungsstelle auf Antrag. Jedes Mitglied kann nur ein Konto eröffnen. Ehepartner und Familien können auf Wunsch ein gemeinsames Konto führen.
Auf dem Konto werden die Donautaler als Verrechnungseinheiten für die Tausch-, Leih- und Schenkungsvorgänge als Gutschrift bzw. Lastschrift verbucht. Die Kontoführung erfolgt mittels Tauschschecks, die innerhalb von 4 Wochen zur Buchung eingereicht werden sollen. Im Falle, dass der ZTR einem Online-Buchungssystem beitritt, werden die Buchungen von den Mitgliedern eigenständig durchgeführt werden können.
(Die vereinbarten, in € anfallenden Kosten, z. B. für Fahrten und Material, werden nicht verbucht, sondern zwischen den Tauschenden direkt vergolten.)
Es ist möglich, in einem vom Vorstand festgelegten Rahmen Donautaler-Gutscheine zu erwerben; das Konto wird entsprechend belastet. Die Gutscheine sind jeweils nur für eine befristete Zeit gültig und die Tauschaktivitäten, für die sie jeweils genutzt wurden, werden darauf dokumentiert. Bei Einlösung werden sie dem entsprechenden Konto gutgeschrieben.
Die Buchungszentrale führt ein Gemeinschaftskonto, auf das die Gebühren in Donautalern eingehen und von dem Leistungen für die Gemeinschaft entgolten werden, ein Sozialkonto, auf das Spenden in Donautalern eingehen und von dem Leistungen für bedürftige Mitglieder entgolten werden, sowie Außenkonten, um mit anderen Tauschsystemen Buchungsvorgänge abzurechnen.
Weiterhin führt die Vereins-Kassiererin eine Euro-Kasse, in die die Euro-Gebühren fließen und aus der alles bezahlt wird, was nicht in Donautalern beglichen werden kann (z. B. Telefonkosten, Porto, Druck der Marktzeitung).
6. Rechtsnatur des Verrechnungssystems
Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich zwischen den Mitgliedern dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landeswährung oder einer anderen Währung eingefordert werden.
7. Gebühren
Neben der Beitrittsgebühr von 10 € (Juristische Personen 20 €) wird monatlich je Konto eine Gebühr von 2 € (5 €) sowie eine Zeitgebühr von 5 Donautalern erhoben. Mit letzterer werden anfallende Zeitaufwendungen von Vereinsmitgliedern für Organisation und andere Gemeinschaftsaufgaben abgegolten.
In begründeten Einzelfällen können die Beitrittsgebühren erlassen werden. Die Mitglieder können jederzeit Donautaler von ihrem Konto auf das Sozialkonto übertragen.
8. Haftung
Der ZTR übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Leistungen und Waren, die getauscht, geliehen und geschenkt werden. Der ZTR übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen eines Tauschgeschäftes entstehen.
Die Verantwortlichkeit liegt direkt bei den Tauschenden, Leihenden und Schenkenden, auch für eventuelle rechtliche Konsequenzen. Es wird daher empfohlen, sich beim Tauschpartner nach dem Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu erkundigen.
9. Steuern
Der ZTR übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich der Angabe meldepflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.
10. Tauschzeitung, Tauschanzeigen, Homepage
Der ZTR gibt eine Marktzeitung heraus, in der jedes Mitglied kostenfrei Angebote und Nachfragen veröffentlichen kann. Die Vorstandschaft behält sich vor, Anzeigen zurückzuweisen, die dem Geist des Tauschrings widersprechen.
Die Anzeigen erscheinen in der Marktzeitung unter einer nur den Mitgliedern bekannten Codenummer.
Zusätzlich wird unter www.zeittauschring.de eine Website unterhalten, auf der allgemeine Informationen über den ZTR und die aktuelle Marktzeitung veröffentlicht werden. In einem passwortgeschützten Bereich ist u. a. auch die jeweils aktuellste Mitgliederliste zu finden.
11. Datenschutz und Öffentlichkeit
Die Marktzeitung ist öffentlich.
Die Adressenliste mit Kontostand und Umsatz bleibt nur Mitgliedern vorbehalten.
Jedes Mitglied ist berechtigt, bei der Buchungsstelle in die Kontosalden der einzelnen Mitglieder Einsicht zu nehmen. Mit der Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den Teilnahmebedingungen stimmt das Mitglied der Weitergabe seiner Daten im Rahmen der internen Kommunikation zu.
Der ZTR darf für keinerlei ZTR-fremde Zwecke genutzt werden.
12. Gewerbetreibende
Nur gewerbliche Mitglieder dürfen im ZTR Angebote machen, mit denen sie
außerhalb des ZTR Geld verdienen und für die sie umsatzsteuerpflichtig
sind. Als gewerbliches Mitglied und damit als juristische Person wird
nur aufgenommen, wer mit den betrieblichen Zielen und Wegen dem
Selbstverständnis des ZTR entspricht.
Für Gewerbetreibende als Tauschpartner im ZTR gelten besondere Bedingungen.
Es ist möglich, die Preise für die angebotenen Waren und Dienstleistungen in Anteile von Euro und Donautalern prozentual aufzuteilen.
4 : 1 gilt als Umrechnungswert von Donautalern zu Euro für die Buchhaltung.
13. Ressourcen-TauschRing RTR
Der ZTR ist Mitglied im RTR, in dem bundesweit zwischen den teilnehmenden TRen
getauscht wird. Die Anzeigen werden regelmäßig in den internen RTR-Nachrichten veröffentlicht. Wer hier Anzeigen einstellt, entscheidet selber darüber, welche persönlichen Daten darin erscheinen sollen.
Die Tauschgeschäfte können nur nach Absprache mit dem Orgateam vereinbart werden, da bestimmte Limits eingehalten werden müssen.
Nähere Erläuterungen sind auf unserer Website zu finden
14. Verschiedenes
Ergänzungen und Änderungen der Tauschregeln können nur von und über den ZTR Ingolstadt vorgenommen werden, bedürfen der Schriftform, und werden den Mitgliedern durch Bekanntmachung in mindestens einer Veröffentlichung mitgeteilt.
Sollten einzelne Bestimmungen der Tauschregeln unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.