Teilnahmebedingungen
Der TALENT-Tauschring ist ein Projekt für Ulm/Neu-Ulm und Umgebung, das den Teilnehmern ermöglicht, Waren, Leistungen und Informationen miteinander zu tauschen. Der Tausch wird geldlos durchgeführt. Der Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert. Alle wichtigen Entscheidungen werden auf den monatlich stattfindenden Organisationstreffen, zu denen alle Mitglieder eingeladen sind, gefällt. Jedes dort anwesende Mitglied ist stimmberechtigt . Grundsätzlich hat jeder das Recht, beim Tauschhandel mitzumachen. Es werden keinerlei Vorurteile gegen Religionen, Nationalitäten, Behinderungen, Altersgruppen oder Ansichten gehegt. Allerdings ist jedes Mitglied für sich selbst verantwortlich. Die Verrechnungseinheit ist das TALENT (Tt.). Ein Talent entspricht 0,50 EUR. Die Stunde Arbeit ist im Rahmen von 15 bis 20 Talenten von den Tauschpartnern frei aushandelbar. Darüber hinaus können belegte Unkosten in Talenten oder Euro berechnet werden. Tauschringe sind eine Plattform für ein verantwortungsbewussteres Miteinanderumgehen. Daher sollte sich jedes Tauschring-Mitglied moralisch verpflichtet fühlen, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch ehrenamtlich etwas für die Tauschring-Gemeinschaft zu tun. Das Tauschring-Büro dokumentiert die Tauschtätigkeit auf den Talent-Konten und sorgt für die Veröffentlichung der Angebote in der Marktzeitung, die alle Teilnehmer monatlich erhalten. Die Anzeigen in der Marktzeitung sind kostenlos, dubiose, sittenwirdrige und ideologische Anzeigen werden nicht veröffentlicht. Die auf den TALENT-Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Teilnehmern dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer erhält einen Überziehungsrahmen von 300 Talenten. Bei einem Guthaben von mehr als 500 Talenten, wird eine monatliche 1%ige Umlaufsicherung fällig. Ab einem Guthaben von 1000 Talenten, wird das Konto für die Verbuchung von weiteren erbrachten Leistungen gesperrt. Die Grenzen können in besonderen Fällen nach Rücksprache mit dem Tauschring-Büro erweitert werden. Die Regelung der steuerlichen- und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer. Der TALENT-Tauschring haftet weder für an Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen, noch für deren Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen. Auch für den Wert und Zustand der Waren bzw. der Qualität der Dienstleistungen übernimmt der Tauschring keine Garantie. Beim Ausscheiden aus dem Tauschring ist das Konto auszugleichen. Bei Fragen und Problemen hierbei ist das Tauschring-Büro gerne behilflich. Der bereits gezahlte jährliche Unkostenbeitrag kann im Falle eines Austritts nicht, auch nicht teilweise, zurückerstattet werden. Der TALENT-Tauschring ist in allen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent. Mit der Beitrittserklärung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Talent-Kontostandes und der persönlichen Daten im Rahmen der Marktzeitung und der Internet-Plattform Tauschen-ohne-Geld einverstanden. Teilnehmen kann jede Person, Firma oder Organisation, die sich bereit erklärt, Grundsätze, Teilnahmebedingungen und Gebühren des TALENT-Tauschringes einzuhalten. Jede Familie bzw. Einzelperson kann nur ein Konto eröffnen. Für Organisationen als Kooperationspartner können individuelle Teilnahmebedingungen festgelegt werden, diese werden über eine Abstimmung auf dem Organisationstreffen gültig. Bei groben Grundsatzverletzungen kann der Teilnehmer nach Anhörung des Betroffenen vom Tauschring ausgeschlossen werden. Diese Teilnahmebedingungen, Gebühren und Dienstleistungen können einzeln den sich veränderten Umständen angepasst werden. Änderungen werden den Teilnehmern vor In-Kraft-Treten mitgeteilt.
Stand: 1. Juli 2008