AWO Tauschring Lüdenscheid
im Mehrgenerationenhaus
Tauschregeln und Teilnahmebedingungen
1. Ziel des AWO Tauschringes
Der „AWO Tauschring Lüdenscheid“ hat das Ziel, Nachbarschaftshilfe und gegenseitige Unterstützung zu fördern. Mitglieder des AWO Tauschrings tauschen Dienstleistungen, Hilfen und Kenntnisse untereinander. Sie werden nicht mit Geld, sondern in einer eigenen Währung, den AWO-Herzen bezahlt. Der Tausch geschieht zum gegenseitigen Nutzen und ist nicht gewinnorientiert.
Die wichtigsten Regeln kurz gefasst:
und übernimmt keinerlei Haftung, Garantie oder Verantwortung.
2. Mitgliedschaft
Grundsätzlich kann jeder seine Fähigkeiten und Begabungen einbringen und diese mit anderen Menschen tauschen. Familien-, Partner- und auch Vereinsmitgliedschaften sind möglich.
2.1. Aufnahmebedingungen
Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
2.2. Mitgliederkonto
Für jedes Mitglied wird ein AWO Tauschring-Konto eingerichtet, für Familien, Partner oder Vereine auf Wunsch ein gemeinsames Konto.
2.3. Startphase
Die Mitgliedschaft beginnt mit einer Startphase von sechs Monaten, in der die Untergrenze für eine Kontoüberziehung bei 200 AWO-Herzen Minus liegt.
2.4. Ruhen der Mitgliedschaft
Ist die Teilnahme am AWO Tauschring aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Abwesenheit über einen längeren Zeitraum nicht möglich, kann die Mitgliedschaft auf Antrag ruhen. In diesem Fall entfällt die monatliche Sachkostenpauschale.
2.5. Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende eines Monats möglich. Sie muss schriftlich erfolgen. Voraussetzung der Kündigung ist ein auf Null gebrachter Kontostand. Bei Überziehung des Kontos kann der Überziehungsbetrag umgerechnet in Euro (1 AWO-Herz= 0,20 Euro) als Spende in die Kasse des AWO Tauschrings eingezahlt werden, um den Kontostand auf Null zu bringen. Guthaben werden dem Solidaritätskonto gutgeschrieben.
2.6. Ausschluss von Mitgliedern
Mitglieder des AWO Tauschrings können durch Mehrheitsbeschluss des Leitungs-Teams aus dem AWO Tauschring ausgeschlossen werden, wenn sie die in den Teilnahmebedingungen vereinbarten Regeln, in grober Weise verletzen. Für Guthaben und Überziehungsbeträge gelten die gleichen Bedingungen wie unter 2.5.
2.7. Sachmittelkosten-Pauschale
Die Sachmittelkosten-Pauschale (Porto, Druck, Telefon, Büromaterial usw.) kann auf Antrag von Beziehern von Leistungen zur Unterhaltssicherung / ALG 1 / ALG 2 auch in der Tauschwährung (12 Euro = 60 AWO-Herzen = 3 Stunden Dienstleistung) bezahlt werden.
3. Tauschgeschäfte
Grundsätzlich können alle Arten von Dienstleistungen getauscht werden, sofern sie nicht den gesetzlichen Vorschriften und den guten Sitten widersprechen. Mitglieder setzen sich direkt miteinander in Verbindung und vereinbaren selbständig und eigenverantwortlich den Tausch. Innerhalb eines halben Jahres soll ein Mitglied mindestens ein Tauschgeschäft durchführen.
3.1. Tauschzeitung und Mitgliederlisten
In regelmäßigen Abständen erscheint eine Tauschzeitung mit Suche- und Biete-Anzeigen der Mitglieder. Anzeigen können schriftlich oder per E-Mail aufgegeben werden. Die Tauschzeitung liegt bei den monatlichen Tauschtreffen aus und ist auf der Homepage abrufbar. Die Zusendung per Post ist gegen Kostenerstattung möglich. Mitglieder erscheinen in der Tauschzeitung nur mit ihren Mitgliedsnummern. Persönliche Kontaktdaten werden in Listen veröffentlicht, die getrennt von der Tauschzeitung ausschließlich an AWO Tauschringmitglieder weitergegeben werden.
3.2. Verrechnung eines Tauschgeschäfts
Alle Dienstleistungen sind grundsätzlich gleichwertig. 1 Stunde Arbeitszeit wird mit 20 AWO-Herzenberechnet. Sachkosten (z. B. Benzinkosten, Backzutaten) können in Euro bezahlt werden. Nach dem Tausch wird eine Tauschmitteilung ausgefüllt. Diese wird von beiden Tauschpartnern unterzeichnet und vom Leistungsgeber innerhalb eines Monats persönlich oder per Post an das Büro weitergeleitet. Leistungsgeber und Leistungsnehmer erhalten Kontrollabschnitte. Widerspruch gegen eine Buchung ist nur innerhalb eines Monats nach dem Buchungstermin möglich.
3.3. Kontolimits
Das Konto kann überzogen werden. Um einseitiges Geben oder Nehmen zu verhindern, ist eine Obergrenze von 400 AWO-Herzen „Plus“ und eine Untergrenze von 400 AWO-Herzen „Minus“ festgelegt. Das entspricht jeweils 20 Dienstleistungsstunden. Die Kontostände aller Mitglieder werden in der Mitgliederliste veröffentlicht, um Transparenz herzustellen.
Werden die Grenzwerte erreicht, treten folgende Regelungen in Kraft:
3.4. Tauschgeschäfte während der Startphase
Für die Startphase (s. 2.3.) gilt folgende besondere Bedingung:
4. AWO Tauschring-Treffen
Einmal im Monat findet ein AWO Tauschring-Treffen für alle Mitglieder und Interessierte statt. Diese Treffen bieten die Gelegenheit
5. Organisation des AWO Tauschringes
5.1. Leitungsteam
Der AWO Tauschring wird vom Leitungsteam geleitet.
Zur Unterstützung der Arbeit kann das Leitungsteam weitere Arbeitsteams einrichten:
5.2. Weitere Arbeitsteams
5.3. Büro
Der AWO Tauschring richtet ein Büro mit regelmäßigen Öffnungszeiten ein für:
Die Mitarbeit in den Teams und im Büro wird mit AWO-Herzen von dem Bürokonto vergütet. Sitzungen werden bis zu einer Dauer von zwei Stunden berücksichtigt. Teilnahme an AWO Tauschring- Treffen ohne Leitungsaufgabe ist nicht anrechenbar.
6. Übertragung von Guthaben
6.1. Übertragung auf andere Personen
Mitglieder haben die Möglichkeit, AWO-Herzen auf das Konto einer anderen Person zu übertragen, z. B. um Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen keine Leistungen anbieten können, die Teilnahme am AWO Tauschring zu ermöglichen.
6.2. Spenden auf das Solidaritätskonto
Mitglieder können aus dem eigenen Guthaben AWO-Herzen auf das Solidaritätskonto spenden. Mitglieder, die aus gesundheitlichen Gründen keine Leistungen anbieten können, haben die Möglichkeit auf Antrag Zuwendungen von diesem Konto erhalten.
7. Steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen
Gelegentliche Tauschgeschäfte in einem Tauschring stellen normalerweise keine Schwarzarbeit dar. Sollte die Aktivität über einen gelegentlichen Austausch hinausgehen und den Umfang eines Gewerbes erreichen, kann es sein, dass das „Einkommen“ aus Tauschgeschäften versteuert werden muss oder auf Sozialleistungen angerechnet wird. Steuerliche und sozialrechtliche Belange liegen im Verantwortungsbereich der Mitglieder. Im Zweifelsfall wird darum gebeten, sich mit dem Finanzamt, dem Sozialamt oder der ARGE in Verbindung zu setzen.
7.1. Umrechnungskurs für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke
Ein AWO-Herz entspricht 0,20 €. Diese Angabe dient lediglich als Angabe für steuerliche und sozialrechtliche Zwecke (s.o.).
Ein Umtausch von AWO-Herzen in Euro ist nicht möglich.
8. Haftung
Der AWO Tauschring versteht sich ausschließlich als Vermittlungs- und Verwaltungsstelle und übernimmt keinerlei Haftung, Garantie oder Verantwortung für Schäden oder Ansprüche, die durch Tauschgeschäfte entstehen. Die Tauschgeschäfte müssen von den beteiligten Tauschpartnern eigenverantwortlich geregelt werden. Dies gilt insbesondere für:
Nicht-Handwerker dürfen z.B. keine geschützten Handwerkstätigkeiten anbieten. Jedoch darf die Hilfe bei einer bestimmten Tätigkeit angeboten werden, z. B. Hilfe beim Anstreichen. Geschützt sind weiterhin die Tätigkeiten eines Steuerberaters, Rechtsanwaltes sowie verschiedene medizinische Dienstleistungen.
Eine private Haftpflicht ist empfehlenswert, sie haftet aber bei Missgeschicken nicht in jedem Fall. Deshalb wird empfohlen, bei der Vereinbarung eines Tauschgeschäftes die Regelung möglicher Schäden mit einzubeziehen.
9. Datenschutz
Sämtliche Unterlagen mit personenbezogenen Daten der Mitglieder dürfen nur für dasTauschgeschehen verwendet werden. Speicherung und EDV-Verarbeitung personenbezogener Daten sind nur im Rahmen der Mitgliedschaft für Zwecke des AWO Tauschrings zulässig. Die Weitergabe an Nicht-Mitglieder ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.
10. Änderung der Teilnahmebedingungen und Tauschregeln
Teilnahmebedingungen und Regeln des AWO Tauschrings können durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Leitungsteams geändert werden. Der Beschluss des Leitungsteams bedarf der Bestätigung durch die Mitglieder. Diese sind durch Veröffentlichung der Tagesordnung im Tauschmagazin mindestens einen Monat vor dem Treffen einzuladen. Die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder beim AWO Tauschring-Treffen, entscheidet über die Regeländerung.
11. Auflösung des AWO Tauschrings
Im Fall der Auflösung des AWO Tauschrings werden alle AWO-Herz-Konten auf Null gestellt. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Guthaben.
Kontaktdaten:
AWO Tauschring Lüdenscheid
im Mehrgenerationenhaus
Duisbergweg 3
58511 Lüdenscheid
Telefon: 0 23 51 – 2 14 03
Fax: 0 23 51 – 39 05 23