1. Zusammensetzung
Der Tauschring setzt sich aus der Zentrale und den Teilnehmern zusammen. Die Zentrale organisiert und koordiniert den Tauschring und entscheidet im Konsens. Sie setzt sich aus 5 Personen zusammen, die alle 2 Jahre in der Teilnehmerversammlung gewählt werden. Die Zentrale des Tauschrings ist für die Kontoführung und den Schriftverkehr zuständig. Sie sammelt Angebote und Nachfragen und teilt sie den Teilnehmern in angemessener Form (Marktzeitung) mit. Die Bezahlung der Mitarbeiter erfolgt durch Gutschrift von Äppeln auf deren Konten. Die Zentrale ist vor den Teilnehmern rechenschaftspflichtig. Anregungen und Kritik der Teilnehmer werden von der Zentrale behandelt und beantwortet. Die Zentrale ruft mindestens einmal im Jahr eine Teilnehmerversammlung ein. Die Teilnehmer nutzen den Tauschring und können ihn entsprechend ihren Fähigkeiten mitgestalten.
2. Teilnahme
Zur Teilnahme am Tauschring ist jede Person ab 14 Jahren, Familie, Firma oder Organisation berechtigt, die willens ist, bargeldlosen Handel über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem abzuwickeln. Die Teilnahme wird über die Zen-trale beantragt. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,- €. Jugendliche, gemeinnützige Vereine und Organisationen sind von der Zahlung einer Aufnahmegebühr befreit.
Mit der rechtsverbindlichen Unterzeichnung des Aufnahmeantrags werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Jugendliche benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters, um Teilnehmer des Tauschrings zu werden. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, jeweils zum Monatsende aus dem Tauschring auszutreten, sofern sie dies mindestens zwei Wochen vorher schriftlich der Zentrale mitgeteilt und ihr Konto zum Zeitpunkt des Austritts auf Null gebracht haben. Guthaben können auch auf andere Teilnehmer übertragen werden. Die Regelung dieser Übernahme ist Sache der Betroffenen.
3. Kontoführung
Die Verrechnungseinheit des Tauschrings heißt Appel.
20 Äppel = 1 Stunde Arbeit. Jeder Teilnehmer erhält ein Konto, das zinsfrei ist und das bis maximal 800 Äppel ins Minus geraten darf. Im ersten Jahr der Teilnahme darf das Konto nur bis maximal 400 Äppel ins Minus gehen. Jugendliche dürfen ihr Konto grundsätzlich nur bis maximal 100 Äppel überziehen. Über ein höheres Limit entscheidet die Zentrale auf Antrag. Für die organisatorischen Arbeiten und die Kontoführung wird von jedem Konto monatlich ein Betrag von 5 Äppeln abgebucht. Die Gebühr für Jugendliche, gemeinnützige Vereine und Organisationen beträgt 2 Äppel.
Der Tauschring ist in allen seinen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent. Die Konten sind für jeden Teilnehmer auf Anfrage bei der Zentrale einsehbar.
4. Tauschgeschäfte
Die Teilnehmer nehmen direkt Kontakt zueinander auf und vereinbaren den Preis nach ihrem Ermessen. Verschiedene Tätigkeiten sollen gleich bewertet werden. Nach Abschluss der Tauschgeschäfte wird ein Buchungsauftrag geschrieben, der vom Leistungsempfänger unterschrieben werden muss. Für das Einreichen des Buchungsauftrages ist der Begünstigte verantwortlich. Materialkosten oder ähnliche vereinbarte Euro-Anteile werden bar zwischen den Tauschpartnern vergütet.
5. Rechtsnatur
Der Tauschring arbeitet nicht gewinnorientiert. Die auf den Konen verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen des Teilnehmern dar. Sie können nicht in Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Die Zentrale übernimmt keine Garantie für den Wert oder die Qualität der Waren und Leistungen, die gehandelt werden. Die Geheimhaltung der Mitgliederinformationen wird nicht garantiert. Die Teilnehmer verpflichten sich jedoch, persönliche Daten anderer Teilnehmer nicht an Dritte weiter zu geben. Für alle nicht weiter aufgeführten Bedingungen gilt das BGB.
6. Auflösung
Der Tauschring ist ohne Befristung geplant. Im Falle einer Auflösung des Tauschrings verpflichten sich die Teilnehmer, ihre Guthaben oder Schulden auf Null zu bringen. Die Auflösung wird im Interesse aller Teilnehmer in angemessener Zeit erfolgen.
7. Steuern und Versicherung
Die Verantwortung, Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben. Die Zentrale hat keine Verpflichtungen oder Haftbarkeit für die Mitglieder bezüglich der Angabe gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden. Folgender Umrechnungskurs wird zugrunde gelegt: 2 Äppel = 1 Euro (Stand: 25. März 2000). Auch die Einhaltung von Gewerbevorschriften, versicherungs- rechtlicher Verhältnisse und sonstigen gesetzlichen Vorgaben, obliegt den Mitgliedern selbst.
8. Verschiedenes
Schwere Verstöße gegen Teilnahmebedingungen oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung anderer Teilnehmer können den Ausschluss aus dem Tauschring zur Folge haben. Die Zentrale entscheidet über den Ausschluss nach Anhörung aller Beteiligten. Des weiteren ist die Zentrale berechtigt, stellvertretend für den Tauschring rechtliche Schritte einzuleiten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht beeinflusst. Die anfechtbare Bestimmung ist vielmehr so auszulegen, dass der erstrebte Zweck erreicht wird.