Tauschbedingungen
1. Eine einzelne Person, eine Familie oder eine Organisation kann Mitglied des Essener Tauschkreises werden.
2. Die Mitgliedschaft beginnt, wenn der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag von einem Mitglied des ORGA-Teams (siehe Punkt 11) per Unterschrift bestätigt wird und der Mitgliedsbeitrag bezahlt ist.
3. Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 7,50 EURO. Für Familien und Organisationen beträgt der Jahresbeitrag 10,- EURO. Wer in der ersten Jahreshälfte Mitglied wird, zahlt den ganzen Jahresbeitrag. Wer nach dem 1. Juli Mitglied wird, zahlt den halben Jahresbeitrag. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn man im Folgejahr bis zum 31. Januar seinen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Wer bis zum 28.02. seinen Mitgliedsbeitrag nicht bezahlt hat, verliert automatisch seine Mitgliedschaft im Tauschkreis.
4. Die Bewertung einer erbrachten Leistung erfolgt über die aufgewendete Zeit. Pro Stunde werden 12 Kohlen gutgeschrieben. Material- und Fahrtkosten können über Kohlen oder EURO berechnet werden. Derjenige, der eine Leistung in Anspruch nimmt, ist der Kohlengeber, derjenige, der die Leistung erbringt, ist der Kohlennehmer. Im ersten Jahr der Mitgliedschaft startet man mit einem Überziehungskredit von 50 Kohlen, danach wird ein Kredit von 200 Kohlen eingeräumt. Mitglieder, die mehr als 200 Kohlen im Minus sind, dürfen bis auf weiteres keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen. Es sind nur noch Tauschgeschäfte erlaubt, die das Minus reduzieren. In Ausnahmefällen ist mit dem Orga-Team Rücksprache zu halten.
5. Wenn eine Tauschleistung deutlich unter der Erwartung des Kohlengebers geblieben ist, sollte er dies zuerst dem Tauschpartner mitteilen. Wenn der Tauschpartner, die Kritik an seiner mangelhaften Tauschleistung nicht annimmt, sollte dies der Mitgliederbetreuung mitgeteilt werden. Rückmeldungen über mangelhafte Tauschleistung helfen, die Qualität der Tauschleistungen zu gewährleisten.
6. Wenn zum Ende der Mitgliedschaft ein negativer Kontostand besteht, so ist dieser durch Dienstleistungen für andere Mitglieder auszugleichen. Ist dies nicht möglich, so soll der negative Kontostand finanziell ausgeglichen werden. Für 12 Kohlen werden 6 EURO berechnet. Ein positiver Kontostand drei Monate nach Ende der Mitgliedschaft fällt dem vom ORGA-Team verwalteten Orga-Konto zu.
7. Ein Tausch (Dienstleistung, Verleih, Gegenstand) wird entweder mit einer Tauschmitteilung dokumentiert, die der zuständigen Person für die Kohlenbuchhaltung bis spätestens 3 Monate nach dem Tausch zugeleitet wird oder vom Kohlengeber per ToG selbst überwiesen. Die Buchung kommt nur zustande, wenn beide Tauschpartner unterzeichnet haben und das Konto des Kohlengebers nicht über den Kreditrahmen hinaus belastet ist (siehe Punkt 4.)
8. Jedes Mitglied erhält kostenlos die Marktzeitung. Neue Angebote oder Gesuche sind der zuständigen Person für die Redaktion der Marktzeitung zu melden und werden in der nächsten Marktzeitung veröffentlicht.
9. Der Tauschkreis haftet nicht für eventuelle Schadensfälle, die durch Tauschaktivitäten entstehen. Es ist ratsam, eine private Haftpflichtversicherung zu haben.
10. Einmal jährlich findet eine Mitgliedervollversammlung (MVV) statt, bei der das ORGA-Team gewählt wird. Je Konto besteht ein Stimmrecht. Für Familienkonten besteht ein Stimmrecht pro Familienmitglied ab einem Alter von 16 Jahren. Bei der MVV wird ein Bericht vorgelegt, der über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge, der Orgakohlen und der sonstigen Aktivitäten des Orga-Teams Rechenschaft ablegt. Die über das Jahr angefallenen Orgakohlen, werden den Mitgliedern im Nachhinein im Monat der MVV von ihrem Kohlenkonto abgebucht. Grundsätzlich wird Arbeit für den gesamten Tauschkreis (also Orgaarbeit, Verteilung der Marktzeitung, Arbeit für die Raummiete, Standdienste etc.) nur mit halben Kohlen vergütet (also für eine Stunde Arbeit gibt es sechs statt zwölf Kohlen).
11. Das ORGA-Team besteht aus gleichberechtigten Tauschkreismitgliedern die u. a. folgende Aufgaben für den Tauschkreis wahrnehmen: Marktzeitung erstellen, Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Kohlenbuchhaltung, Kasse, Organisation der Tauschtreffen.
12. Der Essener Tauschkreis ist Mitglied im bundesweiten Ressourcentauschring. Das heißt, Mitglieder können nach Genehmigung durch das Orgateam innerhalb des Buchungslimits auch mit Mitgliedern anderer Tauschkreise tauschen.
13. Ende der Mitgliedschaft:
- sie endet sofort nach der Kündigung. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht anteilig zurückgezahlt.
- sie endet automatisch, wenn im Folgejahr spätestens bis zum 28.02. der Mitgliedsbeitrag nicht überwiesen wurde.
- sie endet zum nächsten Erscheinen der Marktzeitung, wenn das Mitglied in einer Weise gegen die Tauschkreisbedingungen verstößt, dass es dem gesamten Tauschkreis schadet. Ob dies der Fall ist, entscheidet das Orgateam.
Stand: 01/11