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Mein Tauschring

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1. Ziele von »Markt der Talente«:
Der Tauschring Heidelberg, im Folgenden auch »Markt der Talente« genannt, ist ein Projekt mit dem Ziel, ein bargeldloses Verrechnungssystem zu errichten. Aufgabe des Projekts ist es, Tauschbeziehungen zwischen Mitgliedern im Rahmen eines eigenen Wirtschaftskreislaufs mittels eines Verrechnungssystems bargeldlos abzuwickeln. Der »Markt der Talente« arbeitet nicht gewinnorientiert.

2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft:
Zur Teilnahme am »Markt der Talente« berechtigt ist jede Person über 14 Jahren, Firma oder Organisation, sofern sie willens ist, bargeldlose Tauschbeziehungen über das zur Verfügung gestellte Verrechnungssystem zu betreiben und die Teilnahmebedingungen anzuerkennen. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt und beginnt die Mitgliedschaft. Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Will ein Mitglied aus dem »Markt der Talente« austreten, ist dies jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen vor Quartalsende. Er/Sie muss dies dem Tauschringbüro schriftlich mitteilen und vor dem Austritt das persönliche Talentekonto auf Null ausgleichen.

3. Talente:
Alle Tauschhandlungen innerhalb des Tauschrings werden mit Hilfe einer eigenen Währung, den Talenten, verrechnet. Die kleinstmögliche Einheit ist ein Talent. Sollten bei Verrechnungen Bruchteile entstehen, werden diese auf volle Talente gerundet. Als Orientierung für den Wert geleisteter Arbeit gilt die benötigte Zeit: für 1 Stunde werden 4 Talente berechnet. Die Tauschpartner müssen sich vor einem Tausch über die Konditionen (Anfahrt, Werkzeug, Materialkosten etc.) einigen.

4. Konten:
Jedem Mitglied wird ein Verrechnungskonto eingerichtet. Auf diesem werden die Tauschvorgänge zwischen den Mitgliedern als Plus- oder Minus-Talente verbucht. Die Kontenverfügung erfolgt über Talente-Schecks oder online durch die Mitglieder. Schecks erhält man im Tauschringbüro oder durch Herunterladen von der Webseite. Nach Tausch einer Dienstleistung oder Ware wird dem Talente-Empfänger ein Talente-Scheck in der zuvor vereinbarten Höhe ausgestellt. Der Talente-Geber überweist den fälligen Betrag selbstständig von seinem persönlichen Webseiten-Konto. Nur wenn der Talentegeber keinen Zugang zum Internet hat, wird der Scheck zur Verbuchung im Tauschringbüro eingereicht.

5. Guthaben- bzw. Ausstandlimitierung:
Jedes Mitglied hat ein Überziehungslimit von -20 Talenten. Talente-Schecks, die für Arbeiten für Mitglieder mit weniger als -20 Talenten eingereicht werden, werden nicht verbucht. Das heißt, es gibt in solchen Fällen für die geleistet Arbeit keine Talente. Neumitglieder können erst nach dem Erarbeiten von 14 Talenten (3 ½ Stunden) Talente ausgeben.

6. Mitgliedsbeitrag und Gebühren:
Von den Mitgliedern wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag von 1,50 Euro erhoben, bzw. ermäßigt 1,00 Euro. Auf entsprechenden Nachweis hin erhalten Behinderte, Rentner, Arbeitssuchende, Sozialhilfeempfänger und Studierende Ermäßigungen. Familien, Wohngemeinschaften und juristische Personen zahlen einen monatlichen Beitrag von 2,50 Euro. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen und muss bis zum 31. März eines jeden Jahres eingegangen sein. Für die Büromiete und organisatorische Arbeiten (Mitgliederberatung und -werbung, Bürodienst, Webseitenpflege, Versand der Tauschzeitung usw.) werden pro Jahr und Konto 14 Talente abgebucht.

7. Rechtsnatur des Verrechnungssystems:
Aus den zwischen den Mitgliedern stattgefundenen Tauschbeziehungen und abgeschlossenen Tauschhandlungen wird der »Markt der Talente« weder berechtigt noch verpflichtet. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen ausschließlich Guthaben und Verpflichtungen zwischen den Mitgliedern dar. Sie können nicht in Euro oder einer sonstigen Geldwährung eingefordert werden.

8. Haftung und Gewährleistung:
Das Tauschringbüro unterstützt die Mitglieder lediglich bei der Suche nach geeigneten Tauschpartnern. Leistungsempfängern, die keinen Zugang zum Internet haben, werden die fälligen Talente für abgeschlossene Tauschgeschäfte abgebucht. Aus Tauschaktionen sind ausschließlich die Mitglieder berechtigt und verpflichtet. Der »Markt der Talente« übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der Dienstleistungen oder Waren, die getauscht werden.

9. Transparenz:
Jedes Mitglied ist berechtigt in die Kontosalden und den Umsatzumfang eines anderen Mitglieds Einsicht zu nehmen. Mit der Beitrittserklärung willigt das Mitglied zur Weitergabe dieser, wie auch sonstiger für den organisatorischen Ablauf notwendiger Daten, ein.

10. Steuern:
Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel treiben. Der »Markt der Talente« übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für die Mitglieder bezüglich des Ausweisens steuerpflichtiger Vorgänge gegenüber dem Finanzamt oder anderen Behörden.

11. Aktiventreffen:
Das Aktiventreffen ist - neben der einmal im Jahr stattfindenden Hauptversammlung - das entscheidungstragende Gremium des Vereins und für alle Mitglieder offen. Alle den Tauschring betreffende Belange, sowie die Entscheidungen zur Besetzung von Gremien, werden dort diskutiert und entschieden.

12. Verschiedenes:
Schwere Verstöße eines Mitgliedes gegen die Teilnahmebedingungen können den sofortigen Ausschluss zur Folge haben. Ergänzungen oder Änderungen der Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Stand: 2012-01


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